Rund 250 freie Waldorfschulen gibt es in Deutschland. Sie haben das Ziel, Kinder unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern aufzunehmen. Ausdrücklich bejahen sie damit das “Sonderungsverbot”, das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist. Wie andere Schulen sind die Waldorfschulen auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Wie hoch diese sind, legen Verordnungen und Schulgesetze der Bundesländer fest.
Waldorfschulen brauchen Schulgeld
Als nichtstaatliche Schulen müssen Waldorfschulen über die Finanzhilfen der Länder hinaus große erhebliche Eigenleistungen erbringen. Daher sind sie gezwungen, auch Schulgeld von den Eltern zu fordern. Staatliche Schulen können von den Schülern kostenlos besucht werden. Durchschnittlich 200 Euro im Monat hingegen beträgt das Schulgeld an einer Waldorfschule derzeit. Um dennoch “Schule für alle” zu bleiben, bilden die Lehrer und die Eltern als Hilfe für weniger begüterte Familien Solidargemeinschaften. Dabei verzichten Lehrer zum Teil auf Gehalt und der Beitrag der Eltern orientiert sich an deren finanziellen Möglichkeiten.
Ermäßigungen möglich
Eltern, die nur wenig für die Bildung ihrer Kinder an den begehrten Waldorfschulen zahlen können, bekommen auf das Schulgeld Ermäßigungen. Wie diese ausfallen, bleibt den Schulen selbst überlassen. Im Prinzip aber gibt es zwei Möglichkeiten, die Beiträge für die Eltern festzulegen. So gibt es zum einen den festen Elternbeitrag. Er kann auf Antrag reduziert werden. Eine andere Möglichkeit ist ein einkommensabhängiger Beitrag. Für jeden einzelnen Fall wird er individuell festgelegt.
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