Die JAV – Mitbestimmung für die junge Generation

Junge Menschen haben es oft schwer, sich aktiv für die Mitbestimmung im Betrieb einzusetzen. Bei Persönlichkeitswahlen zum Betriebsrat fehlt es oft an der nötigen Bekanntheit in der Belegschaft, um genügend Stimmen zu bekommen. Bei Listenwahlen sind die vorderen Plätze von langjährig erfahrenen Betriebsräten besetzt, die hinteren Ränge reichen allenfalls für eine Ersatzmitgliedschaft.

Glücklicherweise haben Jugendliche und Auszubildende die Möglichkeit, alle zwei Jahre ihr eigenes Gremium zu wählen: die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Voraussetzungen sind, dass ein Betriebsrat besteht und mindestens fünf Personen wahlberechtigt sind. Regelmäßige JAV-Wahlen gibt es in geraden Kalenderjahren (2022, 2024, …) in den Monaten Oktober und November. Die erstmalige Wahl einer JAV darf zu einem beliebigen Zeitpunkt stattfinden.

Aktives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht ist das Recht, als Wähler an der JAV-Wahl teilzunehmen. Auf dieses Recht bezieht sich auch die oben genannte Mindestgröße von fünf Jugendlichen bzw. Auszubildenden im Betrieb. Wahlberechtigt sind:

  • alle nicht volljährigen Beschäftigten im Betrieb, also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
  • alle, die im Betrieb zur Berufsausbildung beschäftigt sind, und zwar unabhängig vom Alter

Der zweite Punkt wird oft falsch verstanden. Gemeint sind nicht nur Auszubildende im klassischen Sinn. Auch Praktikanten, Werkstudenten, duale Studenten und Studierende mit integrierter Ausbildung zählen mit. Die Wählerliste muss der Arbeitgeber bereitstellen. Der Wahlvorstand für die JAV-Wahl, der vom Betriebsrat bestimmt wird, sollte aber kontrollieren, ob der oben genannte Personenkreis auch wirklich komplett erfasst ist. Davon hängt nämlich auch die Größe der JAV ab.

Passives Wahlrecht

Mit diesem Begriff wird die Gruppe bezeichnet, die als JAV kandidieren darf. Das passive Wahlrecht ist etwas weiter gefasst als das aktive Wahlrecht. Wählbar sind:

  • alle Mitarbeitenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • alle Auszubildenden (im oben erläuterten, weit gefassten Rahmen), auch wieder unabhängig vom Alter

Bei der Prüfung des passiven Wahlrecht wird auf den Wahltag geschaut. Wird ein Beschäftigter in die JAV gewählt und feiert während der zweijährigen Amtszeit seinen 25. Geburtstag, bleibt er auch danach in der JAV. Die genannten Altersgrenzen gelten für die Privatwirtschaft. Im öffentlichen Dienst sind die Regelungen ein wenig anders. Eine Doppelmitgliedschaft in der JAV und im Betriebsrat sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht vor. Betriebsräte können also nicht für die JAV kandidieren.

Die Größe der zu wählenden JAV hängt von der Zahl der aktiv Wahlberechtigten ab. Bei fünf bis zwanzig Wahlberechtigten wird ein Vertreter gewählt, bei zwanzig bis fünfzig jungen Leuten sind es drei. Die Staffel nach § 62 BetrVG endet bei einer 15-köpfigen JAV, wenn mehr als 1.000 Jugendliche und Auszubildende beschäftigt werden – also ein sehr großes Gremium, das professionell organisiert sein will. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, gibt es wie bei den Betriebsräten eine Gesamt- und gegebenenfalls eine Konzern-JAV.

Besondere Rechte, besonderer Schutz

Die Mitglieder der JAV stehen unter besonderem Kündigungsschutz und haben diverse Rechte, zum Beispiel Freistellung von der Arbeit, Teilnahme an Betriebsratssitzungen, Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Nutzung von Büroraum. Nur eine gut informierte JAV kann diese Rechte einfordern und nutzbringend anwenden. Hierfür erforderliche Schulungen muss der Arbeitgeber finanzieren.

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