Das Krankenpflegepraktikum als Teil des Medizinstudiums

Ein unverzichtbarer Teil der ärztlichen Ausbildung ist ein dreimonatiges Praktikum im Krankenpflegebereich. Dadurch sollen Medizinstudenten die grundlegenden Pflegetätigkeiten kennenlernen und gleichzeitig mit der Organisation und den Abläufen eines Krankenhauses vertraut gemacht werden. Ohne absolviertes Krankenpflegepraktikum ist keine Zulassung zu dem ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, dem sogenannten Physikum möglich. Hinsichtlich der Art und des Zeitraums des Praktikums haben Medizinstudenten jedoch etwas Spielraum. Die Details zum Krankenpflegepraktikum listet dieser Artikel des via medici-Portals von Thieme auf.

Zeitpunkt des Pflegepraktikums

Grundsätzlich kann ein Praktikum, das für das Medizinstudium anerkannt wird, erst nach Ablegen der Abiturprüfung absolviert werden. Falls zwischen dem Ende der Schulzeit und der Aufnahme des Studiums etwas Zeit liegt, ist es sinnvoll, diese für ein Pflegepraktikum zu nutzen. Dieses ist aber keine Voraussetzung für die Zulassung zum Medizinstudium. Es kann durchaus auch in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden. Außerdem ist es möglich, es in bis zu drei Abschnitten abzuleisten, wobei jeder eine Dauer von mindestens 30 zusammenhängenden Tagen haben muss. Wichtig ist dabei lediglich, dass das Praktikum vor dem Physikum bereits abgeschlossen ist. Außerdem sollte bei der Bewerbung um ein Pflegepraktikum genügend zeitlicher Vorlauf eingeplant werden, da die verfügbaren Praktikumsplätze häufig sehr begehrt sind.

Voraussetzungen für eine Anerkennung

Damit das Krankenpflegepraktikum anerkannt werden kann, muss es in einem Krankenhaus absolviert werden. Unter einem Krankenhaus wird in diesem Zusammenhang eine Einrichtung verstanden, die unter ständiger ärztlicher Leitung steht und in ihrem jeweiligen Bereich umfassende diagnostische und therapeutische Leistungen anbietet. In Pflege- und Seniorenheimen kann ebensowenig ein anrechenbares Praktikum absolviert werden wie in einer Poliklinik. Allerdings bestehen auch bei Praktika in Krankenhäusern Einschränkungen bezüglich der Stationen, auf denen sie geleistet werden können. So ist beispielsweise bei einer psychiatrischen Klinik nur der Dienst auf einer Akutstation anrechenbar, und auch Ambulanzen, Dialysestationen und Notaufnahmen kommen nicht in Frage. Da sich die Regelungen je nach Bundesland unterscheiden, empfiehlt es sich, bereits vor dem Studienbeginn die jeweils geltenden Voraussetzungen zu erfragen. Falls vor dem Studium ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst im medizinischen Bereich gemacht wurde, besteht zudem die Möglichkeit, dies teilweise auf die Praktikumszeit anrechnen zu lassen. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung als Krankenpfleger, Rettungsassistent oder Hebamme kann das Praktikum sogar ganz entfallen.

Up-to-date: Fortbildungen im pflegerischen Sektor sind verpflichtender Standard. Neue Erkenntnisse, neues Wissen, neue Techniken und weiterentwickelte Materialien machen Fort- und Weiterbildungen unerlässlich. Mit In-House-Schulungen werden viele Pflegekräfte gleichzeitig erreicht, neben der Vermittlung von Inhalten können hier auch das Andenken von Lösungswegen und gemeinsame Projektentwicklung stehen.

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