Baurecht und Verfassungsrecht

  • Titel: Baurecht und Verfassungsrecht
  • Autor: Me
  • Organisation: UNI PASSAU
  • Seitenzahl: 146

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Inhalt

  • PROF DR OTFRIED SEEWALD
  • UNIVERSITÄT PASSAU
  • Lehrstuhl für Staats und Verwaltungsrecht insbesondere Sozialrecht
  • Passau Wintersemester Otfried Seewald
  • KAPITEL BAURECHT UND VERFASSUNGSRECHT A
  • Gesetzgebungszuständigkeit im Baurecht Verwaltungszuständigkeit Verhältnis zur Kommunalen Selbstverwaltungsgarantie
  • BAURECHT UND VERWALTUNGSRECHT
  • Typische Voraussetzungen für Verwaltungsrecht Baurecht Rechtsquellen
  • KAPITEL ALLGEMEINES A B
  • KAPITEL DAS BAUGESETZBUCH A B
  • I II III IV V
  • GLIEDERUNGREGELUNGSKOMPLE E DES BAUGBZIELE BAULEITPLANUNG ALLGEMEINES
  • FORMEN DER BAULEITPLANUNG
  • BAUPLANUNGSRECHT UND ZULÄSSIGKEIT VON VORHABEN ÜBERBLICK
  • Formelle Zulässigkeit Materielle Zulässigkeit
  • MATERIELLE ZULÄSSIGKEIT NACH BAULEITPLANUNGSRECHT FF BAUGB
  • g a b a b c d e
  • Zulässigkeit sonstiger Vorhaben Abs BauGB
  • Zulässigkeit sog teilprivilegierter Vorhaben Abs BauGB
  • SICHERUNG DER BAULEITPLANUNG
  • Sicherungsinstrumente des besonderen Städtebaurechts
  • BAULEITPLANUNG UND BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN
  • KAPITEL BAUORDNUNGSRECHT A BEGRIFF DES BAUORDNUNGSRECHTS
  • AUFGABEN FUNKTIONEN DES BAUORDNUNGSRECHTS
  • GENEHMIGUNGSPFLICHTIG FÜR BAULICHE ANLAGEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN GENEHMIGUNGSFREIHEIT
  • WEITERE BAUAUFSICHTLICHE VERFAHREN
  • Allgemeines Baubeseitigung Unterscheidung nach Fallgruppen Fallgruppe
  • Personenkreis Räumlichgegenständliche Abgrenzung
  • MATERIELLRECHTLICHE GRUNDLAGEN DES BAURECHTLICHEN NACHBARSCHUTZES
  • Betroffensein des Nachbarn in eigenen Rechten
  • Vorliegen nachbarschützender Vorschriften
  • Genehmigungsfreie Vorhaben Art BayBO
  • Maßgebende Rechtslage Folgenbeseitigungsanspruch
  • KAPITEL ENTSCHÄDIGUNGS UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
  • Kapitel Baurecht und Verfassungsrecht
  • dabei Regelung der Enteignung Vorauss Entschäd usw
  • Öffentl Recht
  • uU unmittelbar durch Gesetz Legalenteignung
  • Tatbestandsmäßig unterschiedliche Eingriffe
  • Vorrang des Gesetzes
  • b formelle Verfassungsmäßigkeit c materielle Verfassungsmäßigkeit
  • Verhältnis zur Kommunalen Selbstverwaltungsgarantie
  • Baurecht und Verwaltungsrecht
  • Vollzug von Gesetzen
  • Baurecht Rechtsquellen Überblick
  • Bund Gesetzgeber BauGB Verwaltung BauNutzungsVO PlanzeichenVO a BauGB
  • Land Gesetzgeber BauO BayBO Verwaltung RechtsVOen Art BayBO
  • Bauaufsicht staatliche Verwaltung
  • Öffentliches Baurecht Überblick
  • Allgemeines Städtebaurecht insbesondere
  • Besonderes Städtebaurecht insbesondere
  • sonstige baurechtsrelevante Vorschriften wie etwa
  • Immissionsschutzrecht Sanierungsmaßnahmenrecht Entwicklungsmaßnahmenrecht
  • Recht der Bauleitplanung Bebauungsrecht
  • Das System der Raumplanung
  • Sonstige räumliche Fachplanungen
  • A Begriff des Baurechts
  • Gegenstände des öffentlichen Baurechts
  • Bauleitplanung l Abs BauGB
  • Näheres s Kapitel
  • Kapitel Das Baugesetzbuch
  • A GliederungRegelungskomplexe des BauGBZiele
  • Sicherung der Bauleitplanung
  • Durchführung der Planung
  • Zulässigkeit von einzelnen Vorhaben ff
  • Festlegung von Sanierungsgebieten ff
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ff
  • Stadtumbaumaßnahmen a ff
  • Maßnahmen der Sozialen Stadt e
  • Private Initiativen zur Stadtentwicklung f
  • Städtebauliche Gebote ff
  • Flächennutzungsplan Abs Bebauungsplan Abs
  • Veränderungssperre bzw Zurückstellung von Baugesuchen ff Vorkaufsrecht ff
  • Bodenordnung ff Enteignung ff Erschließung ff
  • Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
  • Grundsätzliche Zuständigkeit der Gemeinden Abs Abs BauGB
  • Bindungen der Gemeinden
  • Rechtsaufsicht über Gemeinden
  • Formen der Bauleitplanung
  • Grundsatz Zweistufiges Verfahren Abs BauGB
  • Bebauungsplan Satzung BauGB
  • Genehmigungsbehörde immer Regierung Abs BauGB
  • nicht verbindlich für den Bürger
  • Rechtsnatur der Bauleitpläne Überblick
  • Flächennutzungsplan c BauGB
  • Bebauungsplan c BauGB
  • Qualifizierter Bebauungsplan Zulässigkeit nach I BauGB iVm BauNVO
  • vorhabenbezogener Bebauungsplan Zulässigkeit nach II BauGB
  • keine Rechtsnorm sondern hoheitliche Maßnahmen eigener Art
  • strikte rechtliche Verbindlichkeit zB im Baugenehmigungsverfahren
  • Sonderfall Vorhaben und Erschließungsplan BauGB
  • Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen
  • Aufstellungsbeschluss Abs S
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Abs
  • kann parallel laufen a Abs
  • Billigungs und Auslegungsbeschluss
  • Wirksamwerden bzw Inkrafttreten
  • Inhalt des Flächennutzungsplans
  • nachrichtliche Übernahmen
  • Prüfungsumfang Maßstab Abs BauGB
  • Form und Verfahren
  • Gemeinden l Abs BauGB uU ein Planungsverband BauGB
  • I Ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren formelle Seite
  • II Gesetzmäßiger Inhalt materielle Seite
  • Inhalt des Flächennutzungsplans Abs und BauGB
  • Rechtsnatur des Flächennutzungsplans rechtliche Wirkung Allgemeines
  • Gemeinden Abs BauGB uU ein Planungsverband BauGB
  • Rechtsgrundlage Abs BauGB
  • Rechtsnatur rechtliche Wirkung Satzung
  • VIII Fehler bei der Aufstellung des Bebauungsplans BauGB
  • Die Unbeachtlichkeit von Fehlern der Bauleitplanung
  • Verfahrens und Formfehler vor
  • nach Verfahrens und Formfehler
  • Abs u Abs Nr u BauGB
  • nach Zeitablauf unbeachtliche Fehler
  • Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan
  • Rechtsbehelfe gegen Bauleitpläne
  • keine förmlichen Rechtsbehelfe gegeben
  • Normenkontrolle Abs Nr VwGO
  • Popularklage Art S BV
  • Inzidente Prüfung im Rahmen von Anfechtungs oder Verpflichtungsklage
  • Bauplanungsrecht und Zulässigkeit von Vorhaben Überblick
  • Voraussetzungen von Art Abs S iVm Art BayBO
  • planungsrechtliche Vorschriften Art S Nr S Nr BayBO
  • ff insb BPlan BauGB
  • zB WHG BlmSchG BayNatSchG KrWAbfG
  • Materielle Zulässigkeit nach Bauleitplanungsrecht ff BauGB
  • Fallgruppen Fallgruppen nach BauGB BauGB
  • Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans BauGB
  • Vorhaben im Geltungsbereiche eines einfachen Bebauungsplans Abs BauGB
  • Vorhaben im BauGBBereich
  • Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
  • NVwZ BVerwG BayVBl BayVGH BayVBl BVerwG NVwZ
  • NutzungsKonfliktLösung im Dorfgebiet BauGB
  • Abs S Eigenart der näheren Umgebung
  • Abs S Ungesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse OrtsbildBeeinträchtigung
  • Landwirtschaftl Anlagen sonstige Anlagen negative Ausnahme
  • positive Ausnahme Abs
  • Abs HS Alt BauGB
  • Rangverhältnis Vorrangige Rücksichtnahme auf landund forstwirtschaftliche Betriebe
  • Schutz zentraler Versorgungsbereiche Abs BauGB
  • Sicherung der Erschließung Abs S BauGB
  • Siehe oben G III
  • Einfügung in nähere Umgebung
  • Gesicherte ausreichende Erschließung
  • Rückbauverpflichtung Abs S BauGB neu
  • Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange darf nicht vorliegen
  • Außenbereich Sonstige Vorhaben iSd Abs BauGB
  • Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ff BauGB
  • Planaufstellungsbeschluss Antrag der Gemeinde Einzelfall Sicherungsbedürfnis
  • Sicherung eines Bebauungsplans oder Sicherung eines Flächennutzungsplans
  • Vgl hierzu den Überblick siehe oben
  • Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren
  • Ersetzung des Einvernehmens Abs S BauGB Art BayBO
  • Fallgruppen Einvernehmen erteilt Baugenehmigung verweigert
  • Einvernehmen verweigert Baugenehmigung abgelehnt
  • Einvernehmen verweigert Baugenehmigung erteilt
  • Ablehnung der Baugenehmigung wegen Nichterteilung des Einvernehmens
  • Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde
  • Wahrung der gemeindlichen Planungshoheit bei genehmigungsfreien Vorhaben
  • Begriff des Bauordnungsrechts
  • Aufgaben Funktionen des Bauordnungsrechts
  • Gefahrenabwehr Generalklausel spezielle Vorschriften
  • Genehmigungspflichtig für bauliche Anlagen Genehmigungsverfahren Genehmigungsfreiheit
  • Genehmigungspflichtige bauliche Anlagen Bauliche Anlage
  • Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben
  • Erfüllung der formellen Voraussetzungen
  • Erfüllung der materiellen Voraussetzungen
  • Art Abs BayBO
  • Jeder Verstoß führt zur Unzulässigkeit des Bauvorhabens
  • Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit Art Abs S BayBO Regel
  • Örtliche Zuständigkeit Art Abs Nr BayVwVfG
  • Beteiligung der Nachbarn Art BayBO
  • Nichtbeachtung von Art Abs BayBO
  • Satz Pflicht des Bauherrn
  • Satz Pflicht der Behörde Meinungen
  • Verfahrensverstoß Heilungsmöglichkeit Art BayVwVfG Unbeachtlichkeit Art BayVwVfG
  • keine Auswirkungen auf Rechtmäßigkeit der Genehmigung
  • für Rechtmäßigkeit der Genehmigung unerheblich
  • Art BayBO ee Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde
  • Bindung an einen Vorbescheid
  • Rechtsform der Baugenehmigung
  • Bekanntgabe der Baugenehmigung
  • BayVGH Beschluss vom Erlöschen der Genehmigung Fundstelle BayVBl
  • Persönliche Geltung einer Baugenehmigung
  • Weitere bauaufsichtliche Verfahren
  • Baubeseitigung Unterscheidung nach Fallgruppen Fallgruppe
  • Weitere Maßnahmen bei nur formeller Rechtswidrigkeit
  • BayVerfGH Entscheidung vom Baubeseitigung Fundstelle BayVBl
  • Maßgebender Zeitpunkt für die materielle Illegalität
  • Verwirkung des behördlichen Abbruchsrechts
  • Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
  • Besondere praktische Bedeutung
  • WiderspruchKlage gegen eine Baueinstellung
  • Bauaufsichtliche Maßnahmen nach Art BayBO
  • Vgl Gröpl BayVBl ff
  • Anfechtung bauaufsichtlicher Verfügungen Prüfungsschema
  • Rechtsmittel Anfechtungswiderspruch vgl ff VwGO
  • Anfechtungsklage vgl VwGO
  • Begründetheit vgl Abs S VwGO
  • Passivlegitimation Abs Nr VwGO
  • Kapitel Insbesondere Schutz des Nachbarn im Baurecht
  • BauGB zB BPlan BauO nF zB Art
  • privatrechtliche Ansprüche BGB
  • Materiellrechtliche Grundlagen des baurechtlichen Nachbarschutzes
  • Genehmigungspflichtige Vorhaben Allgemeines
  • Anspruchsvoraussetzungen Rechtwidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes
  • Tatsächliche spürbare Beeinträchtigung des Nachbarn
  • Verletzung nachbarschützender Vorschriften
  • Grundsätzlich gilt Folgendes
  • Diese Regelung ist nicht nachbarschützend hh BauNVOGebietsfestsetzung
  • Nachbarschützende Vorschriften im Bauordnungsrecht
  • Fallgestaltungen baurechtlicher Nachbarschutz Ansprüche Rechtsmittel
  • Öffentlichrechtlicher Aufhebungsanspruch auf Beseitigung einer Baugenehmigung
  • Öffentlichrechtlicher Verpflichtungsanspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörden
  • Sonstiger Anspruch gegenüber einem Hoheitsträger
  • Vorläufiger Rechtsschutz a VwGO
  • Vorläufiger Rechtsschutz VwGO
  • Genehmigungspflichtige Vorhaben Rechtsbehelfe des Nachbarn Widerspruch
  • Genehmigungsfreie Vorhaben Art BayBO Rechtsbehelfe des Nachbarn Widerspruch
  • Klagebefugnis früher auch Widerspruchsbefugnis
  • Entschädigungs und Schadensersatzansprüche
  • Haftungsgrundlagen Überblick
  • Haftung aus unerlaubter Handlung
  • Haftung aus kommunalem Benutzungsverhältnis
  • für übrige Beamte BGB mit Exkulpationsmöglichkeit
  • Ausgleichsansprüche bei rechtmäßigem Verhalten Enteignungsentschädigung
  • Entschädigung für Vertrauensschaden
  • Entschädigung nach Art Abs BayVwVfG
  • Enteignender Eingriff und Schadensausgleich
  • Ausgleichsansprüche bei rechtswidrigem Handeln Allgemeines
  • öffentlichrechtlicher Geschäftskreis des Dienstherrn der Verwaltung
  • privatrechtlicher Geschäftskreis des Dienstherrn der Verwaltung
  • Art S GG Jemand verletzt
  • Ein Beamter verletzt vorsätzlich oder fahrlässig
  • Rückgriff Art S GG
  • Rechtsverhältnis zum Nachbarn
  • Amtshaftung im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan
  • Im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan

Vorschau

Baurecht

WS 2008/09

Stand: Oktober 2008

Seewald.2008

Baurecht

PROF. DR. OTFRIED SEEWALD

UNIVERSITÄT PASSAU

Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht

Innstraße 40 / Nikolakloster i. 428 * 94032 Passau Tel. 0851/509-2340 * Fax 0851/509-2342 email: otfried.seewald@uni-passau.de

Vorwort

Dieses Skript ist in gewisser Weise ein Produkt gemeinschaftlicher Bemühungen insoweit, als das bewährte Vorlesungsskript meines nunmehr emeritierten Kollegen Prof. Dr. Hartmut Söhn (der in den vergangenen Jahren die Vorlesung Baurecht/Grundzüge wahrgenommen hat) eingearbeitet worden ist. ahlreiche textliche und darstellungsmäßige Ergänzungen haben zu einer nicht unerheblichen Erweiterung dieses vorlesungsbegleitenden Materials geführt. Das bayerische Bauordnungsrecht (s. dazu näher das 4. Kapitel) ist im Jahr 2007 umfangreich geändert worden (Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und Änderungsgesetz vom 24. Juli 2007, GVBl. S. 499); die BayBO gilt nunmehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. 2007 S. 588). Das neue recht gilt im Wesentlichen ab 1.1.2008; Übergangsregelungen finden sich in Art. 83 BayBO. Da in den Lehrbüchern und den Gerichtsentscheidungen nur das bisherige Recht eine Rolle spielt, sind in diesem Skript sowohl die neuen als auch die bisherigen Regelungen bezeichnet. Außerdem sind die Änderungen des bay. AGVwGO (G. v. 22.6.2007, GVBl. S. 162), vor allem das Entfallen des Widerspruchsverfahrens (s. Art. 15 AGVwGO, in der ab 1.7.2007 geltenden Fassung), eingearbeitet worden. Ergänzend zur früheren Auflage dieses Skripts ist eine Anzahl von Auszügen aus der Rechtsprechung eingefügt worden, jeweils mit Hinweisen zum Sachverhalt und wesentlichen Passagen aus den Entscheidungsgründen. Damit wird die juristische Praxis des Baurechts beispielhaft gezeigt. Niemand ist perfekt. Anregungen, auch Hinweise auf Unzulänglichkeiten, sind erbeten!

Passau, Wintersemester 2007/08 Otfried Seewald


Seewald.2008

Baurecht

Inhaltsübersicht

1. KAPITEL: BAURECHT UND VERFASSUNGSRECHT ………………………………133 2. KAPITEL: ALLGEMEINES ………………………………………………………………………23 3. KAPITEL: DAS BAUGESET BUCH …………………………………………………………25 4. KAPITEL: BAUORDNUNGSRECHT …………………………………………………………86 5. KAPITEL: INSBESONDERE: SCHUT DES NACHBARN IM BAURECHT …………………………………………………………………………………118 6. KAPITEL: ENTSCHÄDIGUNGS- UND SCHADENSERSAT ANSPRÜCHE…………………………………………………………………………….139