
- Titel: Die Polizei – autonomer Akteur oder Herrschaftsinstrument?
- Autor: SOZH3
- Organisation: UNI HALLE
- Seitenzahl: 26
Inhalt
- Die Polizei autonomer Akteur oder Herrschaftsinstrument
- Die Polizei autonomer Akteur oder Herrschaftsinstrument
- Abkürzungen der zitierten Polizeifachzeitschriften
- BP DP SPFA PS
- Bereitschaftspolizeiheute Die Polizei Schriftenreihe der PolizeiFührungsakademie Polizeispiegel
Vorschau
Die Polizei – autonomer Akteur oder Herrschaftsinstrument? Martin Winter Der Hallesche Graureiher 97-3
Inhaltsverzeichnis
1. 2. 2.1
Die politische Funktion der Polizei……………………………………………………… 1 um Verhältnis von Polizei, Recht und Politik im Protest policing ……….. 1 Politische Vorgaben auf die polizeiliche Einsatzgestaltung …………………. 4
2.1.1 Inhalt der Vorgaben……………………………………………………………………………. 5 2.1.2 Wege der Einflußnahme …………………………………………………………………….. 6 2.2 3. 4. Recht als Handlungsdeterminante im Protest policing ………………………. 11 Verselbständigungstendenzen im Polizeidiskurs ………………………………. 13 Polizei zwischen Recht und Politik……………………………………………………. 19
Literatur Abkürzungen der zitierten Polizeifachzeitschriften Liste der veröffentlichten Halleschen Graureiher
Die Polizei – autonomer Akteur oder Herrschaftsinstrument? – 1 –
1. Die politische Funktion der Polizei Die Frage, ob sich der bürokratische Staatsapparat verselbständigt (oder bereits verselbständigt hat) oder ob er von anderen instrumentalisiert wird, ist ein altes Problem der Bürokratieforschung: “Stets” – so Max Weber (1972: 128) – “ist die Frage: wer beherrscht den bureaukratischen Apparat?” Besonders drängt sich dieses Problem bei der Polizei als Teil der staatlichen Bürokratie und Institution des staatlichen Gewaltmonopols auf: Ist die Polizei nun Herrscherin oder Dienerin, politischer Akteur oder Herrschaftsinstrument?1 Wer oder was bestimmt also polizeiliches Handeln? Neben den rechtlichen und politischen Vorgaben gibt es noch weitere Einflußfaktoren polizeilichen Handelns; das sind insbesondere Organisation, materielle und personelle Ressourcen (die Ausrüstung und das Personal der Polizei). Diese Ressourcen und Restriktionen eröffnen beziehungsweise beschränken Handlungsspielräume und -chancen und damit Machtpotentiale der Polizei. Ich konzentriere mich hier aber vor allem auf das Verhältnis von Polizei, Recht und Politik (damit meine ich den politischen Dienstherrn).
2. um Verhältnis von Polizei, Recht und Politik im Protest policing Dieses ‘Dreieck’ von Polizei, Recht und Politik bildet ein komplexes Gefüge. Um meine Fragestellung einer empirischen Analyse unterziehen zu können, suche ich einen Bereich des multifunktionalen polizeilichen Handelns aus2: Protest policing. Damit soll die polizeiliche ‘Behandlung’ und soziale Kontrolle von Protestierenden bezeichnet werden. Protest policing habe ich deshalb ausgewählt, weil in diesem Tätigkeitsfeld polizeiliches Handeln direkt den politischen Prozeß tangiert. Die Fragestellung ist also wie folgt zu spezifizieren: Wer bestimmt die Strategie und das taktische Vorgehen der Polizei bei Demonstrationseinsätzen?
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Es hat nur einige wenige Versuche gegeben, mit Hilfe sozialwissenschaftlicher Kategorien die deutsche Polizei als einen (zentralen oder peripheren – je nach Argumentation) Faktor in der Entwicklung und Stabilisierung politischer Machtstrukturen zu betrachten. Genannt seien hier die Arbeiten des Arbeitskreises Junger Kriminologen (zum Beispiel Brusten et al. 1975), der Saarbrücker Gutachter (Helfer und Siebel 1975) und der AG Bürgerrechte an der Freien Universität Berlin (zum Beispiel Busch et al. 1985). Ein häufig auftretendes Problem in dieser Diskussion ist die mangelnde empirische Fundierung der aufgestellten Thesen. um diesem Diskurs über eine politische Soziologie der deutschen Polizei siehe Winter (1997). Die Polizeitätigkeit läßt sich in drei Funktionsbereiche aufteilen, die realiter nicht so streng zu trennen sind: – die Schutzpolizei (Schupo). Das sind die uniformierten Polizisten. Dazu zählen die Beamten im Streifendienst, die auf der Straße die ‘Ordnung hüten’, die auf ihren Funkstreifeneinsätzen versuchen, zwischenmenschliche Konflikte zu schlichten und bei sonstigen Ordnungsstörungen eingreifen. ur Schutzpolizei gehören auch die Beamten im Revierdienst, die auf der Polizeiwache Strafanzeigen aufnehmen, die in der Einsatzleitstelle Notrufe entgegenehmen und die Streifeneinsätze koordinieren; – die Kriminalpolizei (Kripo), deren Angehörige (in ziviler Kleidung) mittlere und schwere Verbrechen bekämpfen und die Strafverfolgung betreiben; – und die sogenannten geschlossenen Polizeieinheiten (siehe unten).